24.03.2025
Expertise macht den Unterschied
»Die im Handwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten fachliche Einschätzungen auf höchstem Niveau und handeln objektiv«, betonte Robert Neuhaus, Leiter der Rechtsabteilung der HWK Münster, auf der Fachveranstaltung »Gute Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen« in Dortmund. »Wir schätzen uns glücklich, dass weiterhin zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker als sachverständige Personen aktiv sind. Zugleich freuen wir uns natürlich stets über Nachwuchs.« Nach Ansicht von Neuhaus minderten aber bürokratische Hürden die Attraktivität der Tätigkeit eines Sachverständigen. »Vor allem die elektronische Kommunikation mit den Gerichten gestaltet sich nach wie vor schwierig und ist stark ausbaufähig.«
Die Referenten und Organisatoren der Fachveranstaltung »Gute Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen« freuten sich über das große Teilnehmerinteresse. Robert Neuhaus (3. v. l.) trug seitens der HWK Münster vor. Foto: © HWK Dortmund
Rund 230 Sachverständige und Mitarbeitende der Handwerkskammern Dortmund, Münster, Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld und Südwestfalen als auch hochrangige Vertreter der Justiz von Amts- und Landgerichten nahmen an dem Treffen teil, um sich auszutauschen und Kooperationen weiter auszubauen. Arbeitsweise, Denkansätze und Fachsprache von Sachverständigen und Gerichten unterscheiden sich häufig voneinander. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit und allgemeinen Kommunikation vermeidet etwaige Missverständnisse und trägt zu verkürzten Gerichtsverfahren bei. Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, die zahlreichen Teilnehmenden.Im Kammerbezirk Münster sind aktuell 130 öffentlich bestellte und vereidigte Sachständige für das Handwerk aktiv. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist hoheitliche Aufgabe der Handwerkskammern. Sie bestellen und vereidigen auf Antrag Sachverständige für bestimmte Fachgebiete des Handwerks.